Kunst und Gestaltung
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Unterstützungsprogramm für die Veranstaltungswirtschaft
Alle Angaben ohne Gewähr.
Art der Verwendung der Mittel
Erstattungsfähig sind die Ausgaben, die der Veranstalter für die Konzeption, Planung und Organisation der Veranstaltung bis zur Veröffentlichung der verschärften Regelungen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens begründet hat, dazu zählen:
- Konzeptions- und Planungsausgaben an Dritte
- Gagen, Miet- und Leihgebühren
- sonstige veranstaltungsbedingte Sachausgaben.Umfang / Konditionen
Die Unterstützung erfolgt anteilig in Form einer Billigkeitsleistung. Erstattet werden 95 % der erstattungsfähigen Ausgaben oder des Defizits.
Voraussetzungen / Bedingungen
Folgende Hilfen für die Veranstaltungsbranche gibt es:
1): Hilfen zur Absicherung von Traditionsveranstaltungen
2): Hilfen zur Absicherung von Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung
3): Hilfen für die Anschaffung von technischer Ausstattung zur Verbesserung des Infektionsschutzes auf Veranstaltungen
4): Hilfen für den Neustart von Livespielstätten
5): Hilfen für Freilufttheater mit überregionaler BedeutungAlle Details können Sie der Broschüre "Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV" entnehmen (ab Seite 15).
Antragsunterlagen
Weitere Informationen sowie alle Unterlagen des Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern hier.
Die Antragsfrist endet am 30. September 2021.
Beizufügende Nachweise
- Anlage 1 zum Antrag (Programmteil 1)
- Anlage 2 zum Antrag (Programmteil 2)
- Anlage 3 zum Antrag (Programmteil 3)
- Unterschriftsprobenblatt
- Mittelanforderung mit Verwendungsnachweis
- Muster Ausgabennachweis
Kontakt des Fördergebers
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße213
19061 Schwerin
www.lfi-mv.de -
Coronahilfe für kulturelle Träger (MV-Schutzfonds Kultur)
Alle Angaben ohne Gewähr.
Art der Verwendung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Billigkeitsleistungen für den Ausgleich von Corona-Pandemie bedingten Defiziten, die für den Empfänger zu einer Existenzgefährdung oder sonstigen unbilligen Härten führen würden.
Umfang / Konditionen
Die Billigkeitsleistung wird als einmaliger Ausgleich als Vollfinanzierung in Höhe des errechneten Defizits in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Defizite können nur insoweit ausgeglichen werden, als sie ab dem 11. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 entstanden sind bzw. als sie ab dem 1. Januar 2021 entstanden sind und voraussichtlich bis 30. Juni 2021 entstehen werden.
Voraussetzungen / Bedingungen
Antragsberechtigt sind Träger gemeinnütziger Projekte in der Kulturförderung aber auch kulturelle Träger außerhalb der Kulturförderung, wenn sie gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts sind und an ihrem Fortbestand ein besonderes Landesinteresse besteht.
Vorrausetzungen:
- Die Einnahme- oder Umsatzausfälle sind zu verzeichnen, die zu seiner Existenzgefährdung oder anderen unbilligen Härten für ihn führen.
- Die Existenzgefährdung oder die anderen unbilligen Härten konnten nicht durch andere Maßnahmen abgewendet werden.
- Der Fortbestand des Empfängers muss unter Berücksichtigung der Billigkeitsleistung gesichert erscheinen. Er hat dies im Antrag zu versichern.
Antragsunterlagen
Der vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Antrag ist bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Dies ist das Landesförderinstitut M-V. Die Antragsstellung hat spätestens mit Posteingang bis zum 30. Juni 2021 zu erfolgen.
Hinsichtlich des Antragszeitraums bis zum31. Dezember 2020 gilt die Regelung vom 4. Juni 2020 zurAntragsfrist fort.
- Antragsformular
- Grundsätze Billigkeitsleistungen im Kulturbereich M-V
- Verwendungsnachweis für Defizit in 2020
- Verwendungsnachweis für Defizit in 2021
- MV-Schutzfonds Kultur
Beizufügende Nachweise
- eine Berechnung des Defizits
- eine Erklärung darüber, ob der Empfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. In diesem Fall hat er die sich daraus ergebenden Vorteile entsprechend auszuweisen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Kontakt
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Postfach 16 02 55
19092 Schwerin
Weitere Informationen -
Förderprogramme aus Mitteln des Bundeskulturfonds
Alle Angaben ohne Gewähr.
Art der Verwendung
Verschiedene Programme, Ausschreibungen und Stipendien für von coronabedingten Ausfällen betroffene Akteure und Einrichtungen aus dem Bereich Kultur, wie z.B. Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur oder Musik.
Antragsunterlagen
Unter folgenden Links finden Sie die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten der einzelnen Institutionen:
Stiftung Kunstfonds
https://www.kunstfonds.de/news/details/sonderfoerderprogramm-2021/Deutscher Literaturfonds e.V.
https://www.deutscher-literaturfonds.de/neustart-kultur/Fonds Darstellende Künste e.V.
http://www.fonds-daku.de/neustart_kultur_takecare/Fonds Soziokultur e.V.
https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/sonderprogramm-neustart-kultur.htmlDeutscher Übersetzerfonds e.V.
http://www.uebersetzerfonds.de/#27/neustart-kultur-mit-impulsen-fuer-die-uebersetzungskultur-Musikfonds e.V.
https://www.musikfonds.de/foerderung/Kontakt des Fördergebers
Dienstsitz der Staatsministerin für Kultur und Medien
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Str. 1
10557 BerlinDienstsitz der Behörde in Bonn
Graurheindorfer Str. 198
53117 BonnTelefon: (0228) 99 681-44355
Fax: (0228) 99 681 5 3608
E-Mail: Poststelle@bkm.bund.de
De-Mail: Poststelle@bkm-bund.de-mail.de -
NEUSTART KULTUR
Alle Angaben ohne Gewähr.
Art der Verwendung
Mit dem Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR werden pandemiebedingte Investitionen und Projekte verschiedener Kultursparten gefördert. Dazu gehören u.a. Musik, bildende und darstellende Kunst, Tanz, Literatur, Bibliotheken und Kinos. Im Fokus stehen vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden.
Die mehr als 50 Teilprogramme werden in enger Abstimmung mit den unterschiedlichen Dachverbänden entwickelt und realisiert.
Nützliche Links
Eine Kurzübersicht über die nach Sparten geordneten Projekte aus Neustart Kultur finden Sie hier: https://www.kulturrat.de/corona-pandemie/neustart-kultur/
Weitere Informationen der Staatsministerin für Kultur und Medien
Andere Hilfen für Künstler und Kreative
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Überbrückungsstipendium für Künstler & Kulturschaffende (Wort, Bildende & Darstellende Kunst, Musik)
Alle Angaben ohne Gewähr.
Art der Verwendung
- einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss
Umfang / Konditionen
Das Arbeitsstipendium unterstützt freischaffende, professionelle Künstler und Kulturschaffende, welche durch Absagen von Engagements in Existenznot geraten. Die Zuwendung i.H.v. 2000 € kann neben der Grundsicherung nach Arbeitslosengeld II beantragt werden und dient der Aufrechterhaltung künstlerischen Arbeitens und Wirkens.
Voraussetzungen / Bedingungen
Eine gleichzeitige Förderung aus der Corona-Soforthilfe und dem Überbrückungsstipendium ist nicht möglich!
Das Überbrückungsstipendium kann neben den November- und Dezemberhilfen des Bundes oder NEUSTART KULTUR gezahlt werden und wird nicht auf diese Programme angerechnet. Das gilt, soweit es nicht denselben Zweck zum Gegenstand hat (keine Doppelförderung).
Eine Förderung ist auch möglich, wenn Soloselbstständige bereits das Überbrückungsstipendium für das Jahr 2020 in Anspruch genommen haben.
- Erstwohnsitz in MV ( bestätigte Anmeldung vor dem 11.03.2020)
- Mitgliedschaft in Künstlersozialkasse (Mitgliedschaftsantrag vor dem 11.03.2020)
- Gewährung von Härtefallprüfung
- weitere Informationen hierzu im Informationsblatt Nr.3 "Säule 4 Überbrückungsstipendium"
Antragsunterlagen
Antragsstellung bis zum 31.03.2021 (Posteingang beim Landesförderinstitut M-V) möglich!
Beizufügende Nachweise
- Mitgliedschaftsnachweis in der Künstlersozialkasse oder im Härtefall Nachweis der Mitgliedschaft in einer künstlerischen Vereinigung oder vergleichbarer Beleg der professionellen und selbständigen Tätigkeit
- Erklärung des Ausfalls eines oder mehrerer Projekte, Engagements, o.ä.
- schriftliche Versicherung keiner anderweitigen verfügbaren Mittel
- Beschreibung der Aktivitäten, die durch das Stipendium unterstützt werden sollen
Kontakt
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Postfach 16 02 55
19092 Schwerin
Weitere Informationen