Kredite
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BMV-Darlehen II
Alle Angaben ohne Gewähr.
Art der Verwendung der Mittel
- Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens einschließlich Grundstücken, Baunebenkosten und gebrauchten Wirtschaftsgütern,erstes Warenlager, Sortimentserweiterungen sowie Erweiterungen oder Umstellungen des Produkt- und/oderDienstleistungsangebotes,Kosten für die Übertragung von Eigentumsrechten an Unternehmen, sofern die Übertragung zwischen unabhängigen Investoren erfolgt und soweit sie nicht eine Finanzbeteiligung darstellen,Mittel für Auftragsvorfinanzierungen, Anzahlungen für geleaste Wirtschaftsgüter sowie sonst.
Umfang / Konditionen
Die Förderung erfolgt durch die Gewährung eines Darlehens aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE V) und der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH für Investitionen und/oder für Betriebsmittel in Höhe von mindestens EUR 20.000,00, maximal jedoch EUR 500.000,00.
Voraussetzungen / Bedingungen
- Existenzgründer müssen vor der ersten Darlehensauszahlung ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben,
- Gründung erfolgt als Vollerwerb,
- Sitz und Betriebsstätte müssen sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden. Unternehmen, die ihren Sitz nicht inMecklenburg-Vorpommern haben, aber deren Betriebsstätte sich in Mecklenburg-Vorpommern befindet, können ebenfalls gefördert werden, wenn das zu fördernde Investitionsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern realisiert wird,
- Kapitaldienstfähigkeit des Antragstellers muss durch geeignete Unterlagen (Jahresabschlüsse, Auskünfte über die Vermögensverhältnisse, Liquiditätsplan, Umsatz- und Ertragsvorschau usw.) belegt werden,
- Existenzgründer müssen branchenspezifisch und kaufmännisch-unternehmerisch geeignet und qualifiziert seinund ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen,
- Nachweis der Gesamtfinanzierung,
- Einsatz von vorhandenen Eigenmitteln in angemessenem Umfang,
- Sicherheiten: Dingliche Kreditsicherheiten (Grundschulden inkl. persönlicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung,Verpfändung von Guthaben, Abtretung von Kapital- und Risikolebensversicherungen, Negativerklärung); soweit nichtin ausreichendem Maße vorhanden, Bürgschaften der Gesellschafter, unterlegt durch ein notarielles Schuldanerkennt-nis inkl. persönlicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Bei Einzelfirmen: notarielles Schuldanerkenntnis inkl. persönlicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Inhabers.
Antragsunterlagen
Beizufügende Nachweise
- Investitionsplan,
- Handelsregisterauszug,
- Gesellschafterliste,
- Gesellschaftsvertrag,
- Übernahmevertrag,
- ggf. Mietvertrag,
- Unternehmenskonzept, Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau,
- Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre,
- Betriebskonzept,
- Finanzierungsbestätigung durch die Hausbank,
- Lebenslauf/beruflicher Werdegang,
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung,
- Kostenvoranschläge für wesentliche Investitionen,
- ggf. Franchisevertrag,
- SCHUFA-Erklärung, Selbstauskunft,
- Aufstellung sämtlicher bestehender Kreditverträge mit Angabe der Rückzahlungsmodalitäten und Sicherheiten
Kontakt des Fördergebers
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH
PF 16 01 55 · 19091 Schwerin (Postanschrift)
Graf-Schack-Allee 12 · 19053 Schwerin (Besucheradresse)+49(0) 385 39 555-0
info@bbm-v.de
www.bbm-v.de -
Rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfen
Alle Angaben ohne Gewähr.
Art der Verwendung
Rückzahlbare Zuwendungen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen wegen Einnahmeausfällen im Kontext der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern.
Gefördert wird die Finanzierung betriebsnotwendiger Ausgaben bis zum 30.06.2021.Umfang / Konditionen
- Die Laufzeit ist wählbar, beträgt aber max. 96 Monate (8 Jahre)
- Zinsen: Darlehensbeträge bis 20.000 EUR sind zinsfrei, Darlehensbeträge ab 20.001 bis 200.000 EUR im erstem Jahr zinsfrei, danach 3,69% p.a.
- Das erste Jahr ist tilgungsfrei. Sondertilgungen sind ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
- Wer bereits in der I und II Phase diese Liquiditätshilfe beantragt hat und den Höchstbetrag von 200.000 EUR pro Unternehmen nicht ausgeschöpft hat, kann erneut einen Antrag stellen. Für Erstantragsteller gilt ebenfalls der Höchstbetrag von 200.000 EUR pro Unternehmen.
Sonderregelung für stationären Einzelhandel, deren Verkaufsstellen aufgrund der Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-LV M-V vom 15.12.2020 für Kunden ab dem 16.12.2020 geschlossen sind:
- Darlehen zwischen 20.001 EUR und 200.000 EUR sind in den ersten beiden Jahren zinsfrei
- Die ersten beiden Jahre sind tilgungsfrei
Voraussetzungen / Bedingungen
- Kleinst-, Kleine und Mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) – einschließlich Freiberufler inklusive Kulturschaffenden
- Sitz und Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
- Die Tätigkeit als Soloselbstständiger oder Freiberufler einschließlich der Tätigkeit als Kulturschaffender muss im Vollerwerb ausgeübt werden.
- Das Unternehmen muss seine Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.
- Antragsteller muss nachweisen, dass er bereits einen Antrag auf Förderung aus dem Programm „Gewährung von Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen (Überbrückungshilfe MV 2020)“ beim LFI M-V gestellt hat oder aber ein solcher Antrag im Ergebnis der Prüfung durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer die Bedingungen für eine Förderung nicht erfüllte.
- Antragsteller muss nachvollziehbar darstellen, dass er während der Corona-Pandemie Einnahmeausfälle und infolgedessen zur Abdeckung von laufenden Ausgaben einen nicht gedeckten Liquiditätsbedarf hat (der Nachweis des Liquiditätsbedarfs erfolgt in Form einer monatsgenauen Liquiditätsplanung).
Fördergrundsätze für rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfen
Fördergrundsätze für Einzelhandel
Antragsunterlagen
Die Antragstellung ist bis zum 31.05.2021 möglich.
Antragsformular
Antragformular für Einzelhändler
Ausfüllhilfe zum LiquiditätsplanFAQ´s zu inhaltlichen Fragen
FAQ´s zu technischen FragenBeizufügende Nachweise
Die folgenden Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen:
- Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. steuerliche Anmeldung beim Finanzamt (gilt für Freiberufler)
- bei einer Zuwendung über 20.000 Euro: Bescheinigung eines Steuerberaters, dass die mit dem Antrag einzureichende Liquiditätsplanung plausibel und nachvollziehbar ist, dass es sich zum Stichtag 31.12.2019 nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Nr. 18 AGVO handelt und dass es vor dem 31.12.2019 in Bezug auf die Rückzahlbarkeit der rückzahlbaren Zuwendung keine negative Prognose gegeben hätte.
- Handreichung der GSA zur Beantwortung der Frage, ob es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handelt
- ggf. Kopie des aktuellen und vollständigen Handelsregisterauszugs (NICHT ÄLTER ALS 12 MONATE) oder eines älteren Handelsregisterauszugs, falls sich die Angaben nicht geändert haben
Kontakt
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Schulstraße 1-3, D-19055 Schwerin
Tel 0385 55775-0
Fax 0385 55775-40
info@gsa-schwerin.de -
KfW Schnellkredit
Alle Angaben ohne Gewähr.
Art der Verwendung
- KfW-Sofortkredit zur schnellen Liquiditätssicherung: Deckung laufender Kosten und Anschaffungen
Umfang / Konditionen
Das Kreditvolumen pro Unternehmensgruppe beträgt bis zu 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019
• maximal 675.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 10
• maximal 1,125 Mio. Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50
• maximal 1,8 Mio. Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern
Was sind die Konditionen?
• Kreditlaufzeit und Zinsbindung 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
• Vorzeitige Rückzahlung ist ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
• Ab dem 16.11.2020 ist auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung
• aktuelle Konditionen
Voraussetzungen / Bedingungen
- mindestens seit 01. Januar 2019 aktiv am Markt
- keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten bis zum 31. Dezember 2019 und Unternehmen muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen
- Das Unternehmen muss in der Summe der Jahre 2017 – 2019 einen Gewinn erzielt haben. Sofern das Unternehmen bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen.
Antragsunterlagen
Anträge können über die Hausbank gestellt werden. Auszahlungen erfolgen schnellstmöglich.
Die Hausbank führt eine sog. Know-Your-Customer-Prüfung (Legitimationsprüfung) durch und bestätigt mit Antragstellung, dass die Programmbedingungen eingehalten sind.
Der KfW-Schnellkredit kann bis zum 31.12.2021 beantragt werden.
Kontakt
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
www.kfw.de
info@kfw.de
kostenfreie Servicenummer: 0800 539 9000
Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr
Weitere Informationen -
KfW Unternehmerkredit
Alle Angaben ohne Gewähr.
Form der Unterstützung
- KfW-Kredit zur Verbesserung der Liquidität und Deckung laufender Kosten
Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen - für etablierte Unternehmen
Art der Verwendung
Mit dem KfW-Unternehmerkredit wird alles gefördert, was für Ihre unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen:
- Investitionen
- Betriebsmittel (laufende Kosten zur Gewährleistung des Betriebes, z.B. Miete, Personalkosten und Energiekosten)
- Warenlager
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen, auch Übernahmen und tätige Beteiligungen
- Leasing
Nicht finanziert werden:
- Baumaßnahmen für Betreutes Wohnen
- Treuhandkonstruktionen
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile
- Umschuldungen von bis zum 12.03.2020 gewährten Krediten
- Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen
Umfang / Konditionen
Kredithöhe und Auszahlung
- bis zu 1 Mrd. Euro pro Unternehmensgruppe, maximal
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten 2019 oder
- den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro
- bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten und Betriebsmittel
- 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt
- Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage
Haftungsfreistellung und Risikoprüfung, Sicherheiten
Sie erhalten den KfW-Unternehmerkredit auf Wunsch mit 90 % Haftungsfreistellung für kleine und mittlere Unternehmen bzw. 80 % Haftungsfreistellung für große Unternehmen. Das bedeutet, dass die KfW 80 % bzw. 90 % des Kreditausfallrisikos übernimmt – das restliche Risiko trägt Ihre Bank. Häufig sind Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Als Kreditnehmer haften Sie zu 100 % für die Rückzahlung.
Die KfW verzichtet bei Kreditbeträgen bis zu 3 Mio. Euro pro Unternehmen auf eine eigene Risikoprüfung.
Bei Kreditbeträgen bis einschließlich 10 Mio. Euro pro Unternehmen führt die KfW eine vereinfachte Risikoprüfung durch.
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Bank.
Laufzeiten und Zinsen
Voraussetzungen / Bedingungen
- Unternehmen ist mindestens 5 Jahre am Markt aktiv
- Unternehmen darf nicht bis zum 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein
Antragsunterlagen
Sie beantragen den Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern bei Ihrer Bank. Bereiten Sie Ihren Antrag vor - damit Ihr Bankgespräch schneller zum Ziel führt.
Vorbereitung starten https://corona.kfw.de/Der KfW-Unternehmerkredit kann bis zum 31.12.2021 beantragt werden.
Kontakt
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
www.kfw.de
info@kfw.de
kostenfreie Servicenummer: 0800 539 9000
Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr - KfW-Kredit zur Verbesserung der Liquidität und Deckung laufender Kosten
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KfW ERP-Gründerkredit - Universell
Alle Angaben ohne Gewähr.
Form der Unterstützung
KfW-Kredit zur Verbesserung der Liquidität und Deckung laufender Kosten
Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen - für Neugründungen und Festigung bis zu 5 Jahre nach der GründungArt der Verwendung
Der ERP-Gründerkredit - Universell ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Nachfolgeregelungen oder Unternehmensfestigungen. Hierunter fallen alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung von Unternehmen, deren Übernahme oder die Übernahme einer tätigen Beteiligung (auch im Nebenerwerb sowie Nachfolgeregelungen). Zudem werden Festigungsmaßnahmen innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit finanziert.
- Investitionen
- Anlagen und Maschinen
- Grundstücke und Gebäude
- Baukosten
- Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
- Software
- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes)
- Liquide Mittel
- Personalkosten
- Mieten
- Aufwendungen für Marketingmaßnahmen
- Messeteilnahme
- Beratungskosten
- Material- und Warenlager
Nicht finanziert werden:
- Baumaßnahmen für Betreutes Wohnen
- Treuhandkonstruktionen
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile
- Umschuldungen von bis zum 12.03.2020 gewährten Krediten
- Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe entnehmen.
Umfang / Konditionen
Kredithöhe und Auszahlung
- bis zu 1 Mrd. Euro pro Unternehmensgruppe, maximal
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten 2019 oder
- den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro
- bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten und Betriebsmittel
- 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt
- Sie können den Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen
- Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage
Haftungsfreistellung und Risikoprüfung, Sicherheiten
Sie erhalten den ERP-Gründerkredit - Universell auf Wunsch mit 90 % Haftungsfreistellung für kleine und mittlere Unternehmen bzw. 80 % Haftungsfreistellung für große Unternehmen. Das bedeutet, dass die KfW 80 % bzw. 90 % des Kreditausfallrisikos übernimmt – das restliche Risiko trägt Ihre Bank. Häufig sind Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Als Kreditnehmer haften Sie zu 100 % für die Rückzahlung.
Die KfW verzichtet bei Kreditbeträgen bis zu 3 Mio. Euro pro Unternehmen auf eine eigene Risikoprüfung.
Bei Kreditbeträgen bis einschließlich 10 Mio. Euro pro Unternehmen führt die KfW eine vereinfachte Risikoprüfung durch.
Weitere Erläuterungen zur HaftungsfreistellungArt und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Bank.
Laufzeiten und Zinsen
Informationen zu Laufzeiten und Ihrem Zinssatz entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt der KfW
Rückzahlung
- Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe monatliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
- Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung .
- Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank.
Berechnen Sie die Höhe der Raten und den Tilgungsplan mit dem KfW-Tilgungsrechner.
Voraussetzungen / Bedingungen
- Unternehmen ist höchstens 5 Jahre am Markt aktiv
- Unternehmen darf nicht bis zum 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein
Antragsunterlagen
Sie beantragen den Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern bei Ihrer Bank. Bereiten Sie Ihren Antrag vor - damit Ihr Bankgespräch schneller zum Ziel führt
Vorbereitung starten: https://corona.kfw.de/
Der KfW ERP-Gründerkredit kann bis zum 31.12.2021 beantragt werden.
Kontakt
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
www.kfw.de
info@kfw.de
kostenfreie Servicenummer: 0800 539 9000 Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr - Investitionen
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KfW Konsortialfinanzierungen ab 25 Mio. EUR
Alle Angaben ohne Gewähr.
Form der Unterstützung
- Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung
- Die KfW beteiligt sich an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen.
Antragsberechtigte
- in- und ausländische Unternehmen, die durch die Coronakrise in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und
- ein Vorhaben in Deutschland finanzieren möchten
Art der Verwendung
Die KfW beteiligt sich an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen. Hierbei übernimmt die KfW bis zu 80% des Risikos, jedoch maximal 50% der Risiken der Gesamtverschuldung. Das erhöht Ihre Chance, eine individuell strukturierte und passgenaue Konsortialfinanzierung zu erhalten.
Das Produkt kommt nicht in Frage für:
- Umschuldung beziehungsweise die Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
- Unternehmen, die zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren
- Auslandsvorhaben von deutschen Unternehmen oder deren Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe entnehmen.
Eine Kombination mit folgenden Angeboten ist ausgeschlossen:
- Nachrangfinanzierungen aus dem Programm ERP-Mezzanine für Innovationen und haftungsfreigestellte Kredit aus ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit.
- Eine gleichzeitige Beteiligung der KfW an einer Finanzierung als Konsortialpartner an einem Konsortium und als Refinanzierer der weiteren Konsortialpartner durch haftungsfreigestellte Durchleitungskredite - insbesondere Kredite aus dem KfW-Sonderprogramm - ist ausgeschlossen.
Umfang / Konditionen
Die KfW beteiligt sich in marktüblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Banken an Fremdkapitalfinanzierungen mit einer Laufzeit bis zu 6 Jahren. Der KfW-Risikoanteil beträgt bis zu 80 %.
Das erhöht Ihre Chance, eine individuell strukturierte und passgenaue Konsortialfinanzierung zu erhalten.
Der KfW-Risikoanteil beträgt in der Regel mindestens 25 Mio. Euro und ist begrenzt auf
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate.
Optional können teilnehmende Banken von der KfW refinanziert werden.
Antragsunterlagen
Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung Ihres Finanzierungspartners, entweder direkt als Konsortialpartner oder indirekt mittels Risikounterbeteiligung.
Optional können teilnehmende Banken von der KfW refinanziert werden.
- Ausführliche Informationen zum KfW-Sonderprogramm Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierungen
- Merkblatt KfW Sonderprogramm “Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierungen”
- Datenschutzrechtliche Hinweise und Informationen zum Widerspruchsrecht
Kontakt
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
www.kfw.de
info@kfw.de
kostenfreie Servicenummer: 0800 539 9000 Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00