Stundungen
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Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
Alle Angaben ohne Gewähr.
Form der Unterstützung
Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus des Bundesministeriums der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder
Übersicht zu steuerlichen Maßnahmen des Bundesministeriums der Finanzen
Umfang / Konditionen
- Stundung im vereinfachten Verfahren
- Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen (Vollstreckungsaufschub) im vereinfachten Verfahren
- Anpassung von Vorauszahlungen im vereinfachten Verfahren
- Stundung, Vollstreckungsaufschub und Anpassung von Vorauszahlungen in anderen Fällen
BMF-Schreiben vom 19. März 2020
BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2020Voraussetzungen / Bedingungen
Antragsberechtigt sind Steuerpflichtige, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind.
Antragsfristen
Antragberechtigte
- können bis zum 30. Juni 2021 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zum 30. Juni 2021 fälligen Steuern stellen
- können bis zum 31. Dezember 2021 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 stellen
Die Steuern können im vereinfachten Verfahren längstens bis zum 30. September 2021 gestundet werden.
Kontakt
Bundesministerium der Finanzen
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Postanschrift: 11016 Berlin
Kontaktformular und Hotline -
Stundungen von Zahlungen an Lieferanten und Kunden
Alle Angaben ohne Gewähr.
Form der Unterstützung
Stundungen von Zahlungen an Lieferanten und Kunden
Art der Verwendung
- Kontakt zu Lieferanten und Kunden aufnehmen
Umfang / Konditionen
- nach individuellen Lösungen/ Vereinbarungen suchen
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Stundung von Beiträgen bei der IHK zu Rostock
Alle Angaben ohne Gewähr.
Form der Unterstützung
Das Präsidium der IHK zu Rostock hat am 20. März 2020 beschlossen, dass bei offenen IHK-Beiträgen Mahnung und Beitreibung bis auf weiteres ausgesetzt werden. Für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen werden aus diesem Jahr offene Beiträge auf Antrag in einem „schlanken Verfahren“ gestundet. Beitragserlass oder -niederschlag bleiben später einer Einzelfallprüfung vorbehalten.
Antragsunterlagen
- Antrag auf Stundung offener Beiträge
- Antrag auf Ratenzahlung offener Beiträge
- Offizielle Mitteilung der IHK zu Rostock
Kontakt
IHK zu Rostock
Kathrin Eidam
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock
Tel: 0381 338-642
E-Mail: beitrag@rostock.ihk.de